§ 5, § 6 LBO

# Abstandsflächen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 2,5 m. Maßgeblich ist § 5, § 6 LBO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.

0,4 H · min. 2,5 m
Stand 08/2026

Die Maße

## Was § 5, § 6 LBO vorschreibt

| Faktor im Regelfall | 0,4 H |
|---|---|
| Mindesttiefe | 2,5 m – bei Wänden bis 5 m Breite genügen 2,00 m |
| Gewerbe- und Industriegebiet | 0,125 H |
| Kerngebiet | 0,2 H – gilt auch in Dorf-, urbanen und besonderen Wohngebieten |
| Dachanrechnung | Dachflächen über 70° Neigung werden voll angerechnet, über 45° nur zu einem Viertel – günstiger als die verbreitete Drittel-Regel. Giebelflächen ebenfalls zu einem Viertel. |

Selbst nachrechnen

## Abstandsflächen in Baden-Württemberg berechnen

Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 5, § 6 LBO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.

Nach § 5, § 6 LBO

6,00 m

35 °

10,00 m

3,00 m

Firsthöhe über Traufe 3,50 m

davon angerechnet 0,00 m

maßgebliche Höhe H 6,00 m

erforderliche Tiefe 2,50 m

Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 2,50 m, eingehalten sind 3,00 m.

Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.

Nachgerechnet

## Rechenbeispiele im Überblick

Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 2,5 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.

| Wandhöhe H | Rechnung | Tiefe der Abstandsfläche |
|---|---|---|
| 3 m | 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift | 2,5 m |
| 4,5 m | 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift | 2,5 m |
| 6,5 m | 0,4 × 6,5 = 2,6 m | 2,6 m |
| 9 m | 0,4 × 9 = 3,6 m | 3,6 m |
| 12 m | 0,4 × 12 = 4,8 m | 4,8 m |

Grenzbebauung

## Was in Baden-Württemberg ohne Abstandsfläche an die Grenze darf

Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.

| Höhe | 3 m |
|---|---|
| Länge je Grenze | 9 m |
| Gesamtlänge an allen Grenzen | 15 m |
| Zusätzliche Bedingungen | Wandfläche höchstens 25 m²; die 3 m werden ab dem höchsten Geländepunkt gemessen |
| Aufenthaltsräume und Feuerstätten | Aufenthaltsräume ausgeschlossen; Feuerstätten sind im Gesetz nicht erwähnt |

Im Vergleich

## Was in Baden-Württemberg anders ist

Niedrigste Mindesttiefe im Bund gemeinsam mit Hamburg und Hessen (2,50 m) und mit 0,125 H der kleinste Gewerbefaktor überhaupt.

Zur Dachanrechnung: Dachflächen über 70° Neigung werden voll angerechnet, über 45° nur zu einem Viertel – günstiger als die verbreitete Drittel-Regel. Diese Systematik teilen 2 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.

[ Alle 16 Bundesländer im Vergleich → ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/)Grenzen dieser Angaben

## Was hier nicht steht

Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.

Fundstelle

## Nachlesen

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 5, § 6 LBO. Letzte Änderung: Neufassung vom 16.03.2026, GBl. 2026 Nr. 44.

[GBl. Baden-Württemberg 2026 Nr. 44](https://www.landtag-bw.de/resource/blob/630398/aeb954506a74608b1adc87d8afc400dd/GBl2026044.pdf) (Gesetzblatt (PDF))

[ Flurstücksgrenzen in Baden-Württemberg ansehen → ](https://schwarzplan.eu/flurkarte/baden-wuerttemberg/) [ Amtlicher Lageplan für den Bauantrag ](https://schwarzplan.eu/lageplan-bauantrag/)

Andere Bundesländer

## Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo

- [ Bayern 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/bayern/)
- [ Berlin 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/berlin/)
- [ Brandenburg 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/brandenburg/)
- [ Bremen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/bremen/)
- [ Hamburg 0,4 H · 2,5 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/hamburg/)
- [ Hessen 0,4 H · 2,5 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/hessen/)
- [ Mecklenburg-Vorpommern 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/mecklenburg-vorpommern/)
- [ Niedersachsen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/niedersachsen/)
- [ Nordrhein-Westfalen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/nordrhein-westfalen/)
- [ Rheinland-Pfalz 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/rheinland-pfalz/)
- [ Saarland 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/saarland/)
- [ Sachsen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/sachsen/)
- [ Sachsen-Anhalt 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/sachsen-anhalt/)
- [ Schleswig-Holstein 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/schleswig-holstein/)
- [ Thüringen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/thueringen/)
