§ 5 NBauO

# Grenzabstände in Niedersachsen

In Niedersachsen beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m. Maßgeblich ist § 5 NBauO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.

0,4 H · min. 3 m
Stand 08/2026

Die Maße

## Was § 5 NBauO vorschreibt

| Faktor im Regelfall | 0,4 H |
|---|---|
| Mindesttiefe | 3 m – die errechnete Tiefe darf auf volle 10 cm abgerundet werden |
| Gewerbe- und Industriegebiet | 0,2 H – mindestens 3 m |
| Kerngebiet | keine eigene Regel – es bleibt beim Regelfaktor |
| Dachanrechnung | Das Land kennt keine anteilige Dachanrechnung. Die Wandhöhe H wird stattdessen unmittelbar an der Dachhaut bzw. abschnittsweise ermittelt. keine Dachregel; Giebeldreiecke bis 6 m Breite bleiben außer Betracht. |

Selbst nachrechnen

## Grenzabstände in Niedersachsen berechnen

Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 5 NBauO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.

Nach § 5 NBauO

6,00 m

35 °

10,00 m

3,00 m

Firsthöhe über Traufe 3,50 m

davon angerechnet 3,50 m

maßgebliche Höhe H 9,50 m

erforderliche Tiefe 3,80 m

Die Abstandsfläche ragt 0,80 m über die Grenze. Erforderlich wären 3,80 m, eingehalten sind 3,00 m.

Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.

Nachgerechnet

## Rechenbeispiele im Überblick

Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 3 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.

| Wandhöhe H | Rechnung | Tiefe der Abstandsfläche |
|---|---|---|
| 3 m | 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 4,5 m | 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 6,5 m | 0,4 × 6,5 = 2,6 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 9 m | 0,4 × 9 = 3,6 m | 3,6 m |
| 12 m | 0,4 × 12 = 4,8 m | 4,8 m |

Grenzbebauung

## Was in Niedersachsen ohne Abstandsfläche an die Grenze darf

Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.

| Höhe | 3 m |
|---|---|
| Länge je Grenze | 9 m |
| Gesamtlänge an allen Grenzen | 15 m |
| Zusätzliche Bedingungen | 3 m Gesamthöhe ohne Mittelung – strenger als die mittlere Wandhöhe der anderen Länder. Das Privileg gilt auch bis 1 m Abstand; Bestand wird angerechnet. |
| Aufenthaltsräume und Feuerstätten | Aufenthaltsräume und Feuerstätten ausgeschlossen |

Im Vergleich

## Was in Niedersachsen anders ist

Niedersachsen kennt den Begriff „Abstandsfläche" nicht – das Gesetz spricht von Grenzabständen. Und es misst 3 m als Gesamthöhe statt als Mittel, was Satteldächer an der Grenze deutlich einschränkt.

Zur Dachanrechnung: Das Land kennt keine anteilige Dachanrechnung. Die Wandhöhe H wird stattdessen unmittelbar an der Dachhaut bzw. abschnittsweise ermittelt. Diese Systematik teilen 4 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.

[ Alle 16 Bundesländer im Vergleich → ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/)Grenzen dieser Angaben

## Was hier nicht steht

Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.

Fundstelle

## Nachlesen

Niedersächsische Bauordnung, § 5 NBauO. Letzte Änderung: Gesetz vom 25.06.2025; § 5 in der Fassung ab 01.07.2024.

[§ 5 NBauO bei VORIS](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e807db8f-7202-30e1-a88b-8f1ff76cf135) (Gesetzestext)

[ Flurstücksgrenzen in Niedersachsen ansehen → ](https://schwarzplan.eu/flurkarte/niedersachsen/) [ Amtlicher Lageplan für den Bauantrag ](https://schwarzplan.eu/lageplan-bauantrag/)

Andere Bundesländer

## Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo

- [ Baden-Württemberg 0,4 H · 2,5 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/baden-wuerttemberg/)
- [ Bayern 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/bayern/)
- [ Berlin 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/berlin/)
- [ Brandenburg 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/brandenburg/)
- [ Bremen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/bremen/)
- [ Hamburg 0,4 H · 2,5 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/hamburg/)
- [ Hessen 0,4 H · 2,5 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/hessen/)
- [ Mecklenburg-Vorpommern 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/mecklenburg-vorpommern/)
- [ Nordrhein-Westfalen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/nordrhein-westfalen/)
- [ Rheinland-Pfalz 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/rheinland-pfalz/)
- [ Saarland 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/saarland/)
- [ Sachsen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/sachsen/)
- [ Sachsen-Anhalt 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/sachsen-anhalt/)
- [ Schleswig-Holstein 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/schleswig-holstein/)
- [ Thüringen 0,4 H · 3 m ](https://schwarzplan.eu/abstandsflaechen/thueringen/)
