Der Begriff Lageplan wird in unterschiedlichster Hinsicht verwendet. Allgemeingültig zeigt ein Lageplan immer eine maßstäbliche Aufsicht auf ein bestimmtes Gebiet und stellt die Verortung von Gebäuden und anderen Bauwerken, Straßen, Wegen, Bodenbelägen, Vegetation im Bezug zueinander dar. Der Detailgrad, die dargestellten Elemente und deren Genauigkeit, sowie die grafische Gestaltung sind dabei zweckmäßig gewählt und hängen meist von der Größe des Ausschnitts und dem Maßstab des Lageplans ab.
Grundsätzlich verhalten sich Maßstab und die Anzahl der dargestellten Lageplan-Elemente umgekehrt proportional. Je größer der Maßstab und Ausschnitt des Lageplans gewählt wird, desto weniger oder ungenauer werden in der Regel die einzelnen Elemente dargestellt.
Die grafische Darstellung des Lageplans sollte immer im Hinblick darauf gewählt werden, was der Lageplan vermitteln soll. Ein Lageplan muss sich dahingehend nicht an der realen Darstellung orientieren, sondern kann grafisch frei gestaltet werden. Ziel hierbei sollte sein, die Aufmerksamkeit des Betrachters auf den primären Inhalt des Lageplans zu lenken und die Kernaussage möglichst prägnant darzustellen.
Was ist ein Amtlicher Lageplan?
Der amtliche Lageplan ist eine gesonderte Form des Lageplans, die im Rahmen eines Bauantrags eine Rolle spielt. Er besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil und basiert auf einem korrekt eingemessenem Katasterplan eines Vermessers. Der Maßstab eines amtlichen Lageplans beträgt in der Regel 1:500 und stellt ein möglichst genaues Abbild des entsprechenden Gebietes dar. Informationen wie Höhenkoten, Gebäudekanten, Straßenzüge, Baugrenzen und Grenzen zu Nachbargrundstücken sind in der Regel im amtlichen Katasterplan enthalten. Zusätzlich beinhaltet der schriftliche Part noch Informationen zu Grundflächen-, Baumassen- und Geschossflächenzahl.