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Flurkarte

Flurkarte beantragen

Es gibt zwei Wege, und sie kosten nicht dasselbe. Zum Nachschauen – Grenze, Nummer, Gemarkung – reicht die Karte: kostenlos, sofort, ohne Anmeldung. Für Bauantrag, Notartermin oder Grundbuch brauchst du den amtlichen Auszug vom Katasteramt deines Landes.

Zwei Wege

Welchen brauchst du wirklich?

Nachschauen

Kostenlos in der Karte

  • Grundstücksgrenzen und Flurstücksnummern ablesen
  • Gemarkung, Flur und Fläche nachschlagen
  • Sofort, ohne Anmeldung, ohne Gebühr
  • Nicht rechtsverbindlich
Karte öffnen →

Beantragen

Amtlicher Auszug beim Katasteramt

  • Rechtsverbindlich, auf Wunsch beglaubigt
  • Nötig für Bauantrag, Grundbuch, Notartermin, Grenzstreit
  • Gebührenpflichtig, meist 10–60 € je nach Land und Ausführung
  • Antrag beim Amt deines Bundeslandes – Liste unten
Zuständiges Amt finden ↓

Gebühren

Was eine Flurkarte kostet

Das Vermessungs- und Katasterwesen ist Ländersache, deshalb gibt es keinen bundesweiten Preis. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte liegt je nach Land, Format und Ausführung meist zwischen 10 und 60 €. Beglaubigt kostet er mehr als unbeglaubigt, ein Sondermaßstab mehr als der Standardmaßstab, und bei mehreren Exemplaren wird je Stück gerechnet.

Zwei Dinge sparen regelmäßig Geld: online bestellen statt am Schalter – manche Länder geben darauf einen Nachlass – und vorher prüfen, ob wirklich eine Beglaubigung nötig ist. Für das Grundbuchamt ja, zum Anschauen nein.

Verbindlich ist immer die Gebührenordnung deines Landes. Die zuständige Stelle steht unten und führt den gültigen Satz – wir nennen hier bewusst keine Einzelbeträge, weil sie sich je Land ändern und ein veralteter Betrag mehr schadet als ein ehrlicher Rahmen.

Zuständigkeit

Wo du die Flurkarte beantragst

Zuständig ist das Katasteramt des Landes, in dem das Grundstück liegt – nicht das an deinem Wohnort.

Baden-Württemberg

LGL Baden-Württemberg

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Bayern

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

Zum Amt ↗ Keine offenen Kartendaten

Berlin

Geoportal Berlin (FIS-Broker)

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Brandenburg

LGB Brandenburg (BB-Viewer)

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Bremen

Landesamt GeoInformation Bremen

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Hamburg

Geoportal Hamburg

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Hessen

Geoportal Hessen

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Mecklenburg-Vorpommern

GeoPortal.MV

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Niedersachsen

LGLN Niedersachsen

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Nordrhein-Westfalen

TIM-online NRW

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Rheinland-Pfalz

LVermGeo Rheinland-Pfalz

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Saarland

LVGL Saarland

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Sachsen

GeoSN Sachsen

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Sachsen-Anhalt

LVermGeo Sachsen-Anhalt

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Schleswig-Holstein

LVermGeo Schleswig-Holstein

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Thüringen

GDI-Th Thüringen

Zum Amt ↗ Karte ansehen

Rechtslage

Wann der amtliche Auszug Pflicht ist

Amtlich nötig

  • Bauantrag und Bauvoranfrage
  • Eintragungen beim Grundbuchamt
  • Kauf, Teilung, Notartermin
  • Grenzstreit mit dem Nachbarn

Karte genügt

  • Flurstücksnummer oder Gemarkung nachschlagen
  • Grundstückszuschnitt vor einer Besichtigung prüfen
  • Nachbargrundstücke und Umgebung einordnen
  • Erste Orientierung vor dem Gang zum Amt

Für den Bauantrag reicht auch der amtliche Auszug allein nicht: dort ist ein Lageplan gefordert, den ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt erstellt. Was der Lageplan enthalten muss

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