Abstandsflächen
Die Abstandsfläche ist der Streifen vor einer Gebäudewand, der von Bebauung frei bleiben und auf dem eigenen Grundstück liegen muss. Ihre Tiefe beträgt in fast allen Ländern 0,4 der Wandhöhe H, mindestens 3 m – die Ausnahmen stehen unten.
am Gesetzestext geprüft
Bundesland wählen
Welches Land gilt für dein Grundstück?
Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Es gibt keine bundesweite Regel – die Musterbauordnung ist nur eine Empfehlung an die Länder und gilt nirgends unmittelbar.
BW · § 5, § 6 LBO
Baden-Württemberg
0,4 H · min. 2,5 m
BY · Art. 6 BayBO
Bayern
0,4 H · min. 3 m
BE · § 6 BauO Bln
Berlin
0,4 H · min. 3 m
BB · § 6 BbgBO
Brandenburg
0,4 H · min. 3 m
HB · § 6 BremLBO
Bremen
0,4 H · min. 3 m
HH · § 6 HBauO
Hamburg
0,4 H · min. 2,5 m
HE · § 6 HBO
Hessen
0,4 H · min. 2,5 m
MV · § 6 LBauO M-V
Mecklenburg-Vorpommern
0,4 H · min. 3 m
NI · § 5 NBauO
Niedersachsen
0,4 H · min. 3 m
NW · § 6 BauO NRW 2018
Nordrhein-Westfalen
0,4 H · min. 3 m
RP · § 8 LBauO
Rheinland-Pfalz
0,4 H · min. 3 m
SL · § 7, § 8 LBO
Saarland
0,4 H · min. 3 m
SN · § 6 SächsBO
Sachsen
0,4 H · min. 3 m
ST · § 6 BauO LSA
Sachsen-Anhalt
0,4 H · min. 3 m
SH · § 6 LBO
Schleswig-Holstein
0,4 H · min. 3 m
TH · § 6 ThürBO
Thüringen
0,4 H · min. 3 m
Selbst nachrechnen
Abstandsflächen berechnen – für jedes Bundesland
Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen und oben das Bundesland wechseln – dasselbe Haus, sechzehn Rechtslagen. Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied bei der Dachanrechnung.
Nach Art. 6 BayBO
Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 3,00 m, eingehalten sind 3,00 m.
Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.
Für die Fundstelle, die Grenzbebauung und die Besonderheiten eines Landes: Bundesland oben auswählen oder die jeweilige Landesseite öffnen.
Alle 16 nebeneinander
Tiefe, Gewerbe, Kerngebiet und Grenzbebauung
| Land | Norm | Faktor | mindestens | Gewerbe | Kerngebiet | Grenze: je / gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 5, § 6 LBO | 0,4 H | 2,5 m | 0,125 H | 0,2 H | 9 m / 15 m |
| Bayern | Art. 6 BayBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Berlin | § 6 BauO Bln | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Brandenburg | § 6 BbgBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Bremen | § 6 BremLBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 18 m |
| Hamburg | § 6 HBauO | 0,4 H | 2,5 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Hessen | § 6 HBO | 0,4 H | 2,5 m | 0,2 H | – | 25 m² / 15 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 6 LBauO M-V | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Niedersachsen | § 5 NBauO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Nordrhein-Westfalen | § 6 BauO NRW 2018 | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | 0,25 H | 9 m / 18 m |
| Rheinland-Pfalz | § 8 LBauO | 0,4 H | 3 m | 0,25 H | – | 12 m / 18 m |
| Saarland | § 7, § 8 LBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 12 m / 15 m |
| Sachsen | § 6 SächsBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Sachsen-Anhalt | § 6 BauO LSA | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 15 m |
| Schleswig-Holstein | § 6 LBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 18 m |
| Thüringen | § 6 ThürBO | 0,4 H | 3 m | 0,2 H | – | 9 m / 18 m |
Fett gesetzt ist, was vom verbreiteten Wert abweicht: 3 Länder haben eine andere Mindesttiefe als 3 m, 2 einen anderen Gewerbefaktor als 0,2 H, 5 erlauben 18 m Grenzbebauung statt 15 m.
Der häufigste Irrtum
Wie das Dach angerechnet wird – vier verschiedene Systeme
Ratgeber nennen fast immer dieselbe Formel: „Dachflächen über 70° zählen voll, über 45° zu einem Drittel." Diese Regel gilt in 4 von 16 Ländern. 4 Länder kennen überhaupt keine anteilige Anrechnung, 2 rechnen mit einem Viertel statt einem Drittel, und 6 rechnen ein Drittel ohne jede 45°-Stufe.
4 Länder
keine Anrechnung
Das Land kennt keine anteilige Dachanrechnung. Die Wandhöhe H wird stattdessen unmittelbar an der Dachhaut bzw. abschnittsweise ermittelt.
4 Länder
über 70° voll, über 45° ein Drittel
Dachflächen über 70° Neigung werden voll auf H angerechnet, Dachflächen über 45° zu einem Drittel. Das ist die Formel, die Ratgeber meist für ganz Deutschland behaupten – sie gilt in vier Ländern.
6 Länder
unter 70° ein Drittel, sonst voll
Dachflächen unter 70° Neigung werden zu einem Drittel angerechnet, ab 70° voll. Eine Zwischenstufe bei 45° gibt es nicht.
Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
2 Länder
über 70° voll, über 45° ein Viertel
Dachflächen über 70° Neigung werden voll angerechnet, über 45° nur zu einem Viertel – günstiger als die verbreitete Drittel-Regel.
Begriffe
Abstandsfläche, Grenzabstand, Grenzbebauung
Abstandsfläche ist der Fachbegriff aus der Musterbauordnung und aus fünfzehn Landesbauordnungen: die Fläche vor der Wand, die frei bleiben muss.
Grenzabstand ist der Begriff der Niedersächsischen Bauordnung – § 5 NBauO kennt das Wort „Abstandsfläche" gar nicht. Umgangssprachlich meint Grenzabstand außerdem oft einfach den Abstand vom Gebäude zur Grenze.
Grenzbebauung meint den Sonderfall, dass ein Gebäude ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Grenze stehen darf – typischerweise Garagen, Carports und Gartenhäuser unter bestimmten Maßen.
Grenzen dieser Angaben
Was diese Tabellen nicht beantworten
Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.
Und der häufigste Irrtum in der Praxis: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.