Skip to content
294+ Pläne · sofort verfügbar · kommerzielle Lizenz
Bauleitplanung

Bebauungsplan einsehen: der Weg zum Plan für dein Grundstück

Welches Landesportal führt Bebauungspläne, wie viele liegen dort wirklich vor, und was gilt, wenn für dein Grundstück gar kein Plan existiert. Alle 16 Bundesländer mit Direktlink und Stand.

16 Bundesländer · Zuletzt geprüft 08/2026

Definition

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde nach §§ 8–10 BauGB. Die Gemeinde beschließt ihn als Satzung, also als Ortsrecht. Er legt parzellenscharf fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf: Art und Maß der Nutzung, überbaubare Flächen, Bauweise und Verkehrsflächen. Im Alltag heißt er kurz B-Plan.

Bebauungsplan (B-Plan)

Verbindlich und parzellenscharf. Als Satzung beschlossen, unmittelbar geltendes Recht. Aus ihm lässt sich für ein einzelnes Grundstück ablesen, was zulässig ist. Er ist die Grundlage der Baugenehmigung.

Flächennutzungsplan (FNP)

Vorbereitend und flächendeckend für das ganze Gemeindegebiet, aber nicht parzellenscharf. Er bindet nur die Behörden, nicht den Bauherrn, und begründet für sich genommen kein Baurecht. Der Bebauungsplan wird aus ihm entwickelt.

Beide zusammen heißen Bauleitpläne. Wer wissen will, ob er bauen darf, braucht den Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan sagt darüber nichts Verbindliches aus.

Inhalt

Was steht in einem Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung. Die Festsetzungen nach § 9 BauGB regeln vier Dinge: welche Nutzung zulässig ist, wie viel gebaut werden darf, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf und wie. Alles Weitere – Grünflächen, Stellplätze, Pflanzgebote – kommt hinzu.

Die wichtigsten Festsetzungen

Festsetzung Was sie regelt Beispiel auf 500 m² Grundstück
GRZ – Grundflächenzahl Welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 → 200 m² überbaubare Grundfläche.
GFZ – Geschossflächenzahl Wie viel Geschossfläche insgesamt entstehen darf, über alle Vollgeschosse. GFZ 0,8 → 400 m² Geschossfläche insgesamt.
Baufenster (Baugrenze, Baulinie) Wo auf dem Grundstück gebaut werden darf. An einer Baugrenze darf gebaut werden, an einer Baulinie muss gebaut werden. Fläche zwischen den Baugrenzen, unabhängig von der GRZ.
Zahl der Vollgeschosse (Z) Wie hoch gebaut werden darf, als Höchstmaß oder zwingend. II bedeutet höchstens zwei Vollgeschosse, römisch geschrieben.
Art der baulichen Nutzung Welche Nutzung zulässig ist – Wohnen, Gewerbe, gemischt. Angegeben als Kürzel nach der BauNVO. WA steht für Allgemeines Wohngebiet.

GRZ und GFZ zusammen ergeben das Maß der baulichen Nutzung. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Grundstück von 500 m² und einer GRZ von 0,4 dürfen 200 m² überbaut werden. Bei einer GFZ von 0,8 sind es 400 m² Geschossfläche insgesamt – also etwa zwei Vollgeschosse auf der überbaubaren Fläche. Welche Werte für dein Grundstück gelten, steht ausschließlich im Bebauungsplan; für den Lageplan zum Bauantrag sind sie die maßgebliche Vorgabe.

Planzeichen lesen: die Nutzungsschablone

Die Planzeichen sind bundesweit einheitlich in der Planzeichenverordnung (PlanZV) geregelt. Die zentrale Lesehilfe ist die Nutzungsschablone: ein kleines Kästchen im Plan, das die wichtigsten Werte für ein Baugebiet zusammenfasst – Nutzungsart oben, darunter Geschosszahl, GRZ, GFZ und Bauweise. Wer sie lesen kann, kennt die Eckwerte eines Grundstücks in wenigen Sekunden.

Die Kürzel der Nutzungsart stammen aus der PlanZV, die dazugehörige amtliche Bezeichnung aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO):

Kürzel Amtliche Bezeichnung BauNVO
WS Kleinsiedlungsgebiet § 2
WR Reines Wohngebiet § 3
WA Allgemeines Wohngebiet § 4
WB Besonderes Wohngebiet § 4a
MD Dorfgebiet § 5
MDW Dörfliches Wohngebiet § 5a
MI Mischgebiet § 6
MU Urbanes Gebiet § 6a
MK Kerngebiet § 7
GE Gewerbegebiet § 8
GI Industriegebiet § 9
SO Sondergebiet – Erholung (§ 10) bzw. sonstiges (§ 11) §§ 10, 11

Häufige Verwechslungen: WB ist das Besondere Wohngebiet nach § 4a BauNVO, kein „Wohn- und Bürogebiet“. MU ist das 2017 eingeführte Urbane Gebiet nach § 6a, nicht eine Variante des Mischgebiets. Und SO ist kein einheitlicher Typ – § 10 meint Sondergebiete für die Erholung, § 11 alle sonstigen.

Alle 16 Bundesländer

Bebauungsplan online einsehen

Zuständig ist immer die Gemeinde, nicht das Land. Die Landesportale bündeln nur, was die Kommunen ihnen melden, in den meisten Fällen freiwillig. Der Weg ist überall derselbe: Portal öffnen, Adresse oder Flurstück suchen, Geltungsbereich anklicken, Plan und Begründung als PDF öffnen.

Wichtig

Wir liefern keine Bebauungspläne aus, weder als Download noch als Karte. Bebauungspläne gibt es ausschließlich bei der Gemeinde und über die amtlichen Portale unten. Diese Seite erklärt den Weg dorthin und sagt, was dich unterwegs erwartet.

Bundesland Rechtskräftige Pläne Portal Festsetzungen strukturiert DiPlanPortal Stand
Baden-Württemberg k. A. Der Landesdienst führt 31.537 Planobjekte, unterscheidet aber keine Rechtsstände und ignoriert jeden Filter – als Zahl rechtskräftiger Pläne unbrauchbar. XPlanGML 6.0 liegt vor, enthält aber nur Geltungsbereiche. Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg nein nein 08/2026
Bayern k. A. Landesweit existiert nur ein Bilddienst mit Geltungsbereichen, kein abfragbarer Vektordienst. Die GDI Bayern nennt rund 97.000 Bauleitpläne – das zählt Bebauungs- und Flächennutzungspläne zusammen. Zentrales Landesportal Bauleitplanung Bayern nein in Migration 08/2026
Berlin rund 3.000 Größenordnung aus einem Fließtext der Senatsverwaltung, kein Zählwert. Der Geodatenviewer war bei der Prüfung wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar, der Link führt deshalb auf die Fachseite. Senatsverwaltung – Bebauungsplanverfahren in Berlin nein ja 12/2024
Brandenburg 6.748 Eigene Abfrage des Landesdienstes, gefiltert auf rechtswirksame Pläne in brandenburgischen Gemeinden. Die Metadaten geben die Vollständigkeit mit 95 % an. Geoportal Brandenburg – Bebauungspläne nein in Migration 08/2026
Bremen 1.484 Stadtgemeinde Bremen ohne Bremerhaven. Strukturierte Festsetzungen liegen nur für rund 400 Pläne vor – den Bestand seit der Umstellung auf XPlanung. Bauleitplan-Informationssystem Bremen teilweise ja 06/2026
Hamburg 3.046 Festgestellte Pläne, einschließlich Baustufen- und Durchführungsplänen. Hamburg liefert als einziges Land den gesamten Bestand mit Festsetzungen maschinenlesbar aus. Geoportal Hamburg – Bebauungspläne ja ja 08/2026
Hessen k. A. Das Landesportal verweist auf die Kommunen, statt Pläne zu führen, und erfasst ohnehin nur Pläne seit der BauGB-Novelle 2017. Einen landesweiten Datenbestand gibt es nicht. Bauleitplanung Hessen nein nein 08/2026
Mecklenburg-Vorpommern k. A. Das Portal weist keine Gesamtzahl aus und erklärt seinen Bestand selbst für unvollständig. Planinhalte liegen ausschließlich als PDF vor. Bau- und Planungsportal M-V nein nein 08/2026
Niedersachsen k. A. Kein landesweiter Plandatenbestand. Das zentrale Portal führt Verfahren und Bekanntmachungen, nicht die Pläne selbst. UVP-Portal Niedersachsen – Bauleitplanung nein in Migration 08/2026
Nordrhein-Westfalen 78.564 Pläne mit Status rechtsverbindlich; über alle Verfahrensstände sind es 81.959. Die Kommunen melden freiwillig, das Land nennt den Bestand ausdrücklich unvollständig. Bauleitplanung NRW nein nein 08/2026
Rheinland-Pfalz 14.792 Im Landesportal registrierte Pläne; bereitgestellt wird kommunal. Der Dienst liefert Geltungsbereiche und PDF, keine Festsetzungsdaten. GeoPortal.rlp – Bebauungspläne nein nein 08/2026
Saarland k. A. Der landesweite Dienst ist ein reiner Bilddienst und nicht zählbar. Von 52 Kommunen liefern 35 einen eigenen Datendienst, zusammen 3.024 Planobjekte – das ist erkennbar kein Landesbestand. GeoPortal Saarland – Bebauungspläne nein nein 08/2026
Sachsen 7.253 Rechtskräftige Geltungsbereiche einschließlich Satzungen; ohne Satzungen sind es 5.830. Die Nutzungsart liegt strukturiert vor, GRZ und GFZ nicht. RAPIS – Bauleitplanung Sachsen teilweise nein 08/2026
Sachsen-Anhalt k. A. Der landesweite Datensatz enthält 122 Gemeindegebiete mit Verweisen auf kommunale Portale – keine Pläne. Eine Landeszahl lässt sich daraus nicht ableiten. Sachsen-Anhalt-Viewer – Bauleitplanung nein nein 08/2026
Schleswig-Holstein k. A. Der Landesdienst führt 678 Pläne, davon 335 in Kraft. Bei 1.428 Gemeinden ist das der Digitalisierungsstand, nicht der Rechtsbestand. Wo ein Plan digital vorliegt, sind seine Festsetzungen aber vollständig erfasst. DigitalerAtlasNord – Bauleitpläne SH ja in Migration 08/2026
Thüringen 3.381 Bebauungspläne mit Rechtsstand „in Kraft“ aus dem Landesdienst. Geführt werden Umringe und PDF, keine Festsetzungsdaten. ThüringenViewer – Planungsviewer nein nein 08/2026

Zur Belegbarkeit: Die Planzahlen sind eigene Abfragen der amtlichen Landesdienste (Stand 08/2026), keine veröffentlichten Statistiken. Eine bundesweite amtliche Zählung von Bebauungsplänen existiert nicht. Wo sich keine belastbare Zahl ermitteln ließ, steht „k. A.“ statt einer Schätzung. Die Spalte „Festsetzungen strukturiert“ meint maschinenlesbare Werte wie GRZ und GFZ, nicht die bloße Auslieferung im XPlanung-Format.

So findest du den Plan für ein konkretes Grundstück

  1. 01 Grundstück eindeutig bestimmen. Die Portale suchen nach Adresse, meist auch nach Gemarkung und Flurstücksnummer. Wenn du die Flurstücksnummer nicht kennst, schlag sie in der Flurkarte nach – dort siehst du die Grundstücksgrenzen und die Nummer.
  2. 02 Landesportal öffnen und den Geltungsbereich prüfen. Liegt das Grundstück in einem eingezeichneten Geltungsbereich, gibt es einen Bebauungsplan. Liegt es außerhalb, gilt § 34 oder § 35 BauGB – siehe unten.
  3. 03 Plan und Begründung öffnen. Der Geltungsbereich ist mit den Dokumenten verknüpft: Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung. Findest du dort nichts, frag das Bauamt der Gemeinde – dort liegt der Plan im Original, und nur er ist rechtsverbindlich.

DiPlanPortal: der bundesweite Einstieg im Aufbau

Mit DiPlanung entsteht eine gemeinsame Lösung mehrerer Länder für Bauleitplanverfahren, entwickelt unter Federführung Hamburgs und nach dem Einer-für-Alle-Prinzip nachgenutzt. 7 Bundesländer setzen sie bereits ein oder migrieren gerade darauf: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Bayern löst sein bisheriges Landesportal zum 31. Oktober 2026 durch das DiPlanPortal ab, das dann als zentrales Landesportal verbindlich wird. Erwartungsmanagement dazu: Das DiPlanPortal ist ein Verfahrens- und Beteiligungsportal, kein Vollbestand aller je beschlossenen Bebauungspläne. Wer einen Altplan von 1974 sucht, findet ihn dort in aller Regel nicht – dafür bleibt die Gemeinde zuständig.

Hintergrund

Warum es keine einheitliche Bebauungsplan-Datenbank gibt

Weil Bauleitplanung kommunale Selbstverwaltung ist. Jede der 10.747 Gemeinden in Deutschland beschließt ihre Bebauungspläne selbst, verwahrt sie selbst und entscheidet selbst, ob und wie sie sie veröffentlicht. Ein Bundesregister existiert nicht, und keine Bundesbehörde zählt die Pläne. Deshalb gibt es keine belastbare Gesamtzahl – auch nicht in diesem Text.

8 von 16

Ländern mit Planzahl

In den übrigen 8 Ländern lässt sich nicht einmal ermitteln, wie viele Pläne es gibt. Die Portale sind Verweisverzeichnisse auf die Kommunen oder liefern keine abfragbaren Daten.

4 Länder

mit strukturierten Festsetzungen

Nur dort sind Werte wie GRZ und GFZ maschinenlesbar hinterlegt, und auch das meist nur für den neueren Bestand. Überall sonst steckt der Inhalt in einem PDF oder in einem gescannten Plan.

02/2023

XPlanung verbindlich

Seit Februar 2023 müssen die IT-Verfahren der Bauleitplanung den Standard XPlanung unterstützen. Für den Altbestand gilt das nicht. Ihn nachträglich zu digitalisieren ist freiwillig.

Der Standard XPlanung soll das ändern. Der IT-Planungsrat hat seine verbindliche Anwendung 2017 beschlossen und dafür eine fünfjährige Übergangsfrist gesetzt, die am 8. Februar 2023 ablief. Seitdem darf die Verwaltung für Bauleitplanverfahren nur noch IT-Lösungen einsetzen, die XPlanung verarbeiten können.

Der entscheidende Punkt wird dabei oft übersehen: Die Pflicht bindet die IT-Verfahren, nicht die einzelnen Pläne. Es gibt keine Rückwirkung. Ein 1998 beschlossener Bebauungsplan muss nicht nachträglich strukturiert erfasst werden, und in den meisten Gemeinden wird er es auch nicht. Das erklärt, warum selbst Länder mit gutem Portal überwiegend Geltungsbereiche und PDF-Anhänge zeigen statt auswertbarer Festsetzungen.

Dazu kommt die Freiwilligkeit der Meldung. Nordrhein-Westfalen etwa führt mit 78.564 den mit Abstand größten Bestand, weist aber selbst darauf hin, dass die Kommunen freiwillig melden und der Datenbestand unvollständig ist. Wo ein Landesportal wenige Pläne zeigt, heißt das deshalb selten „hier gibt es wenig Baurecht“, sondern meistens „hier ist wenig gemeldet“.

Was sich seriös sagen lässt: Die acht Länder mit belegbarer Zahl führen zusammen rund 118.000 Pläne. Die tatsächliche bundesweite Zahl liegt deutlich darüber – allein Bayern nennt rund 97.000 Bauleitpläne, zählt darin aber Bebauungs- und Flächennutzungspläne zusammen und ist damit nicht gegenrechenbar. Wer eine runde Gesamtzahl für Deutschland nennt, hat sie geschätzt.

Ohne Plan

Kein Bebauungsplan vorhanden – was gilt dann?

Für den größten Teil der Fläche Deutschlands gibt es keinen Bebauungsplan. Dann entscheidet die Lage des Grundstücks: innerhalb eines bebauten Ortsteils gilt § 34 BauGB, außerhalb § 35 BauGB. Bauen ist in beiden Fällen möglich, aber nach ganz unterschiedlichen Maßstäben – im Innenbereich nach der Nachbarschaft, im Außenbereich nur ausnahmsweise.

§ 34 BauGB – Innenbereich

Liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, gilt das Einfügungsgebot: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, und die Erschließung muss gesichert sein. Maßstab ist also die vorhandene Nachbarbebauung, nicht ein Plan.

Entspricht die Umgebung eindeutig einem Baugebietstyp der BauNVO, richtet sich die zulässige Nutzungsart allein danach. Das ist der sogenannte faktische Baugebietstyp. Von diesem Grundsatz gibt es inzwischen Ausnahmen zugunsten des Wohnungsbaus, unter anderem den mit § 34 Abs. 3b eingeführten „Bau-Turbo“, der mit Zustimmung der Gemeinde ein Abweichen vom Einfügungsgebot erlaubt.

§ 35 BauGB – Außenbereich

Alles, was weder im Plangebiet noch im bebauten Ortsteil liegt, ist Außenbereich. Dort soll grundsätzlich nicht gebaut werden. Zulässig sind vor allem privilegierte Vorhaben, wenn ihnen öffentliche Belange nicht entgegenstehen: land- und forstwirtschaftliche Betriebe, ortsgebundene Gewerbebetriebe, Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie Wind-, Wasser- und Solarenergie.

Sonstige, nicht privilegierte Vorhaben sind nur im Einzelfall zulässig, und zwar nur dann, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine deutlich strengere Hürde. Das freistehende Wohnhaus auf der grünen Wiese ist im Außenbereich deshalb im Regelfall nicht genehmigungsfähig.

Und es gibt einen Zwischenfall, der oft für Verwirrung sorgt: den einfachen Bebauungsplan. Enthält ein Plan nicht mindestens Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung, zu den überbaubaren Flächen und zu den örtlichen Verkehrsflächen, ist er kein qualifizierter Plan nach § 30 Abs. 1, sondern ein einfacher nach § 30 Abs. 3. Seine Festsetzungen gelten dann zwar, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit aber zusätzlich nach § 34 oder § 35. Es kann also sein, dass ein Bebauungsplan existiert und die Nachbarbebauung trotzdem den Ausschlag gibt.

Diese Seite gibt keine Rechtsberatung und legt keine konkreten Festsetzungen aus. Ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

Abgrenzung

Bebauungsplan, Lageplan, Flurkarte, Schwarzplan: was ist was?

Vier Pläne, die im Alltag durcheinandergehen, weil sie alle ein Grundstück von oben zeigen. Der Unterschied liegt nicht im Bild, sondern in der Frage, die sie beantworten: Wo verläuft die Grenze? Was darf darauf gebaut werden? Und mit welchem Dokument beantrage ich es?

Plan Wer erstellt ihn Was er zeigt Wo du ihn bekommst
Bebauungsplan Die Gemeinde, als Satzung. Was auf einem Grundstück gebaut werden darf – Nutzung, Maß, Baufenster. Beim Bauamt der Gemeinde oder im Landesportal.
Flurkarte / Liegenschaftskarte Das Katasteramt bzw. die Landesvermessung. Wo die Grundstücksgrenzen verlaufen – Flurstücke, Nummern, Gebäude. Sie sagt nichts über Baurecht. Zur Orientierung in der Flurkarte online, amtlich beim Katasteramt.
Lageplan Katasteramt (amtlicher Teil), Vermessungsingenieur (qualifizierter Teil). Das Grundstück mit Umgebung und geplantem Vorhaben, maßstabsgetreu – die Bauvorlage. Erklärt unter Lageplan und Lageplan für den Bauantrag.
Schwarzplan Planende und Darstellende, kein amtliches Dokument. Die bebaute Struktur einer Stadt als Figur-Grund-Darstellung – für Entwurf, Analyse und Präsentation. Erklärt unter Was sind Schwarzpläne?

Der eine Satz in eigener Sache: Den Bebauungsplan selbst gibt es nur bei der Gemeinde. Wir haben ihn nicht und geben ihn nicht heraus. Was wir liefern, ist die maßstabsgetreue Plangrundlage für Entwurf und Darstellung als PDF, DWG und DXF, und zur Orientierung am Grundstück die Flurkarte. Beides ersetzt weder den Bebauungsplan noch einen amtlichen Auszug.

Verwandte Begriffe: Was ist ein Lageplan? · Was sind Schwarzpläne?

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Bebauungsplan

Wo kann ich den Bebauungsplan für mein Grundstück einsehen?
Beim Bauamt der Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt – dort liegt der Plan im Original und ist nach § 10 Abs. 3 BauGB für jedermann einsehbar. Viele Pläne stehen zusätzlich online: die Tabelle oben nennt für jedes Bundesland das Portal mit Direktlink. Ist der Plan dort nicht dabei, hilft nur die Gemeinde.
Was bedeutet B-Plan?
„B-Plan“ ist die übliche Kurzform für Bebauungsplan, dieselbe Sache, kein eigenes Instrument. Auch „Bplan“, „B-Planung“ oder „qualifizierter B-Plan“ meinen den verbindlichen Bauleitplan der Gemeinde nach §§ 8–10 BauGB. Nicht zu verwechseln mit dem Flächennutzungsplan (F-Plan oder FNP), der nur vorbereitend wirkt.
Ist die Einsicht in den Bebauungsplan kostenlos?
Die Einsichtnahme selbst steht nach § 10 Abs. 3 BauGB jedermann offen, ohne Eigentumsnachweis und in der Praxis ohne Gebühr; auch die Online-Portale sind kostenfrei. Geld kostet erst, was darüber hinausgeht: beglaubigte Auszüge und schriftliche planungsrechtliche Auskünfte. Die Höhe richtet sich nach Landesgebührenordnung oder kommunaler Satzung – in Berlin etwa 30 bis 75 Euro für eine schriftliche Auskunft.
Was bedeuten GRZ und GFZ?
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ), wie viel Geschossfläche insgesamt entstehen darf. Beispiel: Bei 500 m² Grundstück und GRZ 0,4 dürfen 200 m² überbaut werden; bei GFZ 0,8 sind es 400 m² Geschossfläche insgesamt. Beide Werte stehen in der Nutzungsschablone des Plans.
Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Dann entscheidet die Lage. Innerhalb eines bebauten Ortsteils gilt § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Fläche in die nähere Umgebung einfügen – Maßstab ist die Nachbarbebauung, nicht ein Plan. Im Außenbereich gilt § 35 BauGB, dort sind im Regelfall nur privilegierte Vorhaben zulässig, etwa land- oder forstwirtschaftliche.
Ist der Bebauungsplan dasselbe wie der Lageplan?
Nein. Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde und sagt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Der Lageplan ist ein Dokument für ein konkretes Bauvorhaben und zeigt das Grundstück mit seiner Umgebung maßstabsgetreu. Für den Bauantrag brauchst du beides: den Lageplan als Bauvorlage und die Festsetzungen des Bebauungsplans, an die sich der Entwurf halten muss.

Quellen

Belege und Primärquellen

  1. 01 BauGB § 8–10 (Bebauungsplan), § 30 (Zulässigkeit), § 34 (Innenbereich), § 35 (Außenbereich)
  2. 02 Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Baugebietstypen und Maß der baulichen Nutzung
  3. 03 Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV) – Planzeichen und Nutzungskürzel
  4. 04 IT-Planungsrat, Beschluss 2017/37 vom 05.10.2017 – verbindliche Anwendung von XPlanung und XBau
  5. 05 XLeitstelle XPlanung/XBau, Rechtliches – Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist am 08.02.2023
  6. 06 DiPlanung – Nachnutzerländer und Komponenten
  7. 07 Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis – 10.747 Gemeinden (Gebietsstand 30.06.2026)
  8. 08 GDI Bayern, Projekte – rund 97.000 Bauleitpläne im BayernAtlas

Die Portal-Links und Planzahlen der Ländertabelle sind einzeln belegt und stammen von den dort verlinkten Landesdiensten. Alle Quellen zuletzt geprüft: 08/2026. Nächster fester Prüftermin: Oktober 2026, unter anderem wegen der Umstellung Bayerns auf das DiPlanPortal zum 31.10.2026.

Weiter im Katalog

?