Flurkarte beantragen
Es gibt zwei Wege, und sie kosten nicht dasselbe. Zum Nachschauen – Grenze, Nummer, Gemarkung – reicht die Karte: kostenlos, sofort, ohne Anmeldung. Für Bauantrag, Notartermin oder Grundbuch brauchst du den amtlichen Auszug vom Katasteramt deines Landes.
Zwei Wege
Welchen brauchst du wirklich?
Nachschauen
Kostenlos in der Karte
- Grundstücksgrenzen und Flurstücksnummern ablesen
- Gemarkung, Flur und Fläche nachschlagen
- Sofort, ohne Anmeldung, ohne Gebühr
- Nicht rechtsverbindlich
Beantragen
Amtlicher Auszug beim Katasteramt
- Rechtsverbindlich, auf Wunsch beglaubigt
- Nötig für Bauantrag, Grundbuch, Notartermin, Grenzstreit
- Gebührenpflichtig, meist 10–60 € je nach Land und Ausführung
- Antrag beim Amt deines Bundeslandes – Liste unten
Gebühren
Was eine Flurkarte kostet
Das Vermessungs- und Katasterwesen ist Ländersache, deshalb gibt es keinen bundesweiten Preis. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte liegt je nach Land, Format und Ausführung meist zwischen 10 und 60 €. Beglaubigt kostet er mehr als unbeglaubigt, ein Sondermaßstab mehr als der Standardmaßstab, und bei mehreren Exemplaren wird je Stück gerechnet.
Zwei Dinge sparen regelmäßig Geld: online bestellen statt am Schalter – manche Länder geben darauf einen Nachlass – und vorher prüfen, ob wirklich eine Beglaubigung nötig ist. Für das Grundbuchamt ja, zum Anschauen nein.
Verbindlich ist immer die Gebührenordnung deines Landes. Die zuständige Stelle steht unten und führt den gültigen Satz – wir nennen hier bewusst keine Einzelbeträge, weil sie sich je Land ändern und ein veralteter Betrag mehr schadet als ein ehrlicher Rahmen.
Zuständigkeit
Wo du die Flurkarte beantragst
Zuständig ist das Katasteramt des Landes, in dem das Grundstück liegt – nicht das an deinem Wohnort.
Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
Zum Amt ↗ Keine offenen Kartendaten
Rechtslage
Wann der amtliche Auszug Pflicht ist
Amtlich nötig
- Bauantrag und Bauvoranfrage
- Eintragungen beim Grundbuchamt
- Kauf, Teilung, Notartermin
- Grenzstreit mit dem Nachbarn
Karte genügt
- Looking up a parcel number or cadastral district
- Grundstückszuschnitt vor einer Besichtigung prüfen
- Nachbargrundstücke und Umgebung einordnen
- Erste Orientierung vor dem Gang zum Amt
Für den Bauantrag reicht auch der amtliche Auszug allein nicht: dort ist ein Lageplan gefordert, den ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt erstellt. Was der Lageplan enthalten muss