Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 9. Oktober 2026
Wir möchten, dass schwarzplan.eu für alle nutzbar ist, auch mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Startseite, Stadtseiten, Flurkarte und Kasse haben wir zuletzt am 09.10.2026 automatisiert und von Hand mit der Tastatur geprüft.
Was bereits umgesetzt ist
- Seiten mit Sprachangabe und klarer Überschriftenstruktur
- Bilder mit Alternativtexten
- Beschriftete Formularfelder in Suche und Kasse
- Flurkarte per Tastatur bedienbar: Adresse oder Flurstück suchen, mit Pfeiltasten auswählen, die Karte mit Pfeiltasten verschieben und mit Plus und Minus zoomen; Enter wählt das Flurstück unter dem Fadenkreuz in der Kartenmitte
- Bestellung ohne Kundenkonto und ohne Zeitlimit
Bekannte Einschränkungen
- Einige kleine graue Texte, etwa Formatangaben und Zusatzinformationen, erreichen nicht den geforderten Farbkontrast. Wir arbeiten daran.
- Die Flurkarte stellt Grenzen und Flurstücke grafisch dar. Mit Screenreader ist sie nur eingeschränkt nutzbar. Das Flurstücksblatt nennt Fläche, Grenzlängen und Winkel zusätzlich als Text.
- Die Pläne selbst (PDF, DXF, DWG, SVG) sind grafische Fachdaten und lassen sich ihrer Natur nach nicht barrierefrei aufbereiten.
Barriere melden
Wenn dir eine Barriere auffällt oder du Inhalte in anderer Form brauchst, schreib an support@schwarzplan.eu. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Schlichtung und Marktüberwachung
Für die Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig.
Erstellt am 09.10.2026.