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Ratgeber

Bebauungsplan einsehen und lesen — GRZ, GFZ, Baugrenze und was ohne B-Plan gilt


Ob auf einem Grundstück drei Vollgeschosse zulässig sind oder eins, steht nicht im Grundbuch und nicht in der Flurkarte, sondern im Bebauungsplan. Er ist eine kommunale Satzung, gilt wie ein Gesetz und besteht aus zwei Teilen, die man zusammen lesen muss. Wer nur auf die Zeichnung schaut, übersieht die Hälfte.

Auf einen Blick

  • Der B-Plan besteht aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) — beide sind verbindlich.
  • Einsehen darf ihn jeder, ohne Nachweis eines Interesses. Meist online im Geoportal der Gemeinde.
  • GRZ sagt, wie viel Fläche überbaut werden darf, GFZ, wie viel Geschossfläche insgesamt.
  • Wo kein B-Plan gilt, entscheidet § 34 BauGB — das Einfügen in die Umgebung.

Wo du ihn findest

Bebauungspläne sind öffentlich. Ein berechtigtes Interesse muss — anders als beim Grundbuch — niemand darlegen. Drei Wege führen hin:

  1. Geoportal der Gemeinde oder des Kreises. Die meisten Kommunen stellen ihre rechtskräftigen Pläne inzwischen als PDF bereit, oft in einer Kartenanwendung mit Umringen der Geltungsbereiche.
  2. Landesportale. Mehrere Länder führen die kommunalen Pläne zusammen — praktisch, wenn die Gemeinde selbst nichts online hat.
  3. Bauamt. Einsicht vor Ort ist immer möglich; Kopien kosten eine Gebühr.

Um im Portal überhaupt zu suchen, brauchst du in der Regel das Flurstückskennzeichen oder die Adresse. Wie du das Kennzeichen ermittelst, steht in Flurstück finden und Flurkarte lesen.

Die beiden Teile

Teil A, die Planzeichnung, zeigt den Geltungsbereich und alles, was sich zeichnerisch festsetzen lässt: Baugebietstypen, Baugrenzen und Baulinien, Verkehrsflächen, Grünflächen, Leitungsrechte. Die Symbole folgen der Planzeichenverordnung und sind damit bundesweit gleich.

Teil B, die textlichen Festsetzungen, enthält alles, was sich schlecht zeichnen lässt — Dachformen und -neigungen, Materialien, Stellplatzschlüssel, Pflanzgebote, Regelungen zu Nebenanlagen. Hier stehen regelmäßig die Bestimmungen, die einen Entwurf tatsächlich kippen. Die Zeichnung allein zu lesen, führt zuverlässig in die Irre.

Dazu kommt die Begründung. Sie ist nicht verbindlich, erklärt aber, was die Gemeinde bezweckt hat — und genau das hilft, wenn man später eine Befreiung beantragen will.

Die wichtigsten Kürzel

KürzelBedeutungWas es regelt
WA / WR / WSAllgemeines / Reines / Kleinsiedlungs-WohngebietWelche Nutzungen zulässig sind
MI / MU / MKMisch- / Urbanes / KerngebietMischung aus Wohnen und Gewerbe
GE / GIGewerbe- / IndustriegebietGewerbliche Nutzung, Störgrad
GRZGrundflächenzahlAnteil der überbaubaren Grundstücksfläche (0,4 = 40 %)
GFZGeschossflächenzahlVerhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche
BMZBaumassenzahlKubatur je Quadratmeter Grundstück, vor allem im Gewerbe
I, II, IIIZahl der VollgeschosseAls Höchst- oder Mindestmaß
o / g / a / Eoffen / geschlossen / abweichend / EinzelhäuserBauweise
FH / TH / OKFirst- / Trauf- / OberkanteHöhenfestsetzung, meist über NHN

Ein häufiger Stolperstein ist die GRZ: Die Grundfläche der baulichen Anlage ist nicht alles. Garagen, Stellplätze und Zufahrten dürfen die GRZ nach § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50 Prozent überschreiten — aber eben nur, wenn der B-Plan nichts anderes bestimmt.

Baugrenze, Baulinie, Baufenster

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden:

  • Baugrenze (blaue Strichlinie) — bis hierhin darf gebaut werden, muss aber nicht. Überschreiten nur in geringfügigem Umfang und nur, wenn der Plan es zulässt.
  • Baulinie (blaue durchgezogene Linie) — auf dieser Linie muss gebaut werden. Ein Zurückspringen ist unzulässig.
  • Baufenster — die von Baugrenzen umschlossene Fläche. Kein Rechtsbegriff, aber die übliche Bezeichnung im Büroalltag.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt

Große Teile der gewachsenen Städte sind nicht überplant. Dort greift § 34 BauGB: Zulässig ist, was sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das ist kein Freibrief, sondern eine Beweisaufgabe: Man muss zeigen, wie die Umgebung tatsächlich gebaut ist. Genau dafür sind Bestandspläne das Arbeitsmittel — Schwarzpläne für die Körnung und Dichte, Lagepläne für Baufluchten und Grundstückszuschnitte. Ein sauber gezeichneter Umgebungsplan trägt einen Bauvorantrag oft weiter als jede Beschreibung.

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt § 35 BauGB — der Außenbereich, in dem grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig sind.

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Häufige Fragen

Darf ich einen Bebauungsplan ohne Grund einsehen?

Ja. Er ist eine öffentliche Satzung; die Einsicht steht jedem offen, ohne dass ein berechtigtes Interesse darzulegen wäre. Das unterscheidet ihn vom Grundbuch.

Was ist der Unterschied zum Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das ganze Gemeindegebiet dar und bindet nur die Behörden. Der Bebauungsplan ist parzellenscharf, verbindlich und Grundlage für die Baugenehmigung.

Kann von Festsetzungen abgewichen werden?

Über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB — wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und einer der dort genannten Gründe vorliegt. Die Begründung des Plans hilft dabei zu beurteilen, was zu den Grundzügen gehört.

Wie alt darf ein Bebauungsplan sein?

Er gilt, bis er geändert oder aufgehoben wird — Pläne aus den 1960er-Jahren sind vielerorts noch in Kraft. Ältere Pläne beziehen sich allerdings auf frühere Fassungen der BauNVO; welche Fassung gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und steht meist in den textlichen Festsetzungen.

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