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Ratgeber

Amtliche Geobasisdaten der Bundesländer: welche Lizenz gilt wo?


Die Bundesländer stellen ihre amtlichen Geobasisdaten inzwischen fast überall kostenfrei bereit — Flurstücksgrenzen, Gebäudeumringe, Höhenmodelle, Luftbilder. „Kostenfrei“ heißt aber nicht „bedingungslos“. Je nach Land gilt eine andere Lizenz, und die verlangt einen anderen Quellenvermerk. Wer die Daten in einem Plan verwendet, der veröffentlicht wird, sollte wissen, welche.

Auf einen Blick

  • Drei Lizenzen decken praktisch alles ab: dl-de/by-2-0, dl-de/zero-2-0 und CC BY 4.0.
  • zero verlangt gar nichts. by und CC BY verlangen einen Quellenvermerk in vorgegebener Form.
  • Der Vermerk gehört an die Daten, nicht ins Impressum — also auf den Plan, in die Legende oder in den Bildnachweis.
  • Bayern ist die Ausnahme: die Flurstücksgeometrien sind dort nicht als offene Daten abrufbar.

Was Geobasisdaten sind — und was nicht

Geobasisdaten sind die amtliche Grundausstattung: Landesvermessung und Liegenschaftskataster. Dazu gehören Flurstücke und Grundstücksgrenzen, Gebäudeumringe, das Höhenmodell, Verwaltungsgrenzen, topografische Karten und Luftbilder. Sie beschreiben die Erdoberfläche, ohne sie zu bewerten.

Davon zu unterscheiden sind Geofachdaten: Bebauungspläne, Schutzgebiete, Lärmkarten, Bodenrichtwerte. Sie liegen bei den jeweiligen Fachbehörden, folgen eigenen Regeln und sind seltener offen. Und schließlich gibt es freie Daten aus der Gemeinschaft — allen voran OpenStreetMap —, die nicht amtlich sind, dafür aber überall gleich funktionieren.

Für Architektur und Stadtplanung sind die Geobasisdaten der interessante Teil: Sie sind präzise, flächendeckend und amtlich erhoben.

Die drei Lizenzen

dl-de/zero-2-0 — Datenlizenz Deutschland Zero

Die großzügigste Variante. Die Daten dürfen kopiert, verändert, kommerziell genutzt und weitergegeben werden, ohne dass ein Quellenvermerk verlangt wird. Für einen Plan, der in Druck geht, ist das die unkomplizierteste Grundlage. Ein Vermerk schadet trotzdem nie — er macht nachvollziehbar, woher die Geometrie stammt.

dl-de/by-2-0 — Datenlizenz Deutschland Namensnennung

Gleiche Freiheiten, aber mit Pflicht zum Quellenvermerk. Und zwar in genau der Form, die der Datenanbieter vorgibt — inklusive Jahresangabe, wenn er eine verlangt. Wer „Quelle: Landesamt“ schreibt, wo „© GeoBasis-DE/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de“ gefordert ist, erfüllt die Lizenz nicht.

CC BY 4.0 — Creative Commons Namensnennung

International verbreitet, inhaltlich nah an dl-de/by. Verlangt Namensnennung, Lizenzangabe und einen Hinweis, falls die Daten verändert wurden. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Wer aus dem Höhenmodell Höhenlinien ableitet, hat verändert.

Welches Land verlangt was

Die folgenden Vermerke sind die, die wir in unserer Flurkarte für die Flurstücksdaten des jeweiligen Landes führen. Sie stammen aus den Nutzungsbedingungen der Landesdienste und werden dort zu jedem Flurstück mit angezeigt.

LandLizenzGeforderter Vermerk
Baden-Württembergdl-de/by-2-0© LGL-BW (2026), dl-de/by-2-0, www.lgl-bw.de
BayernFlurstücksgeometrien nicht als offene Daten verfügbar
Berlindl-de/zero-2-0© Geoportal Berlin (dl-de/zero-2-0)
Brandenburgdl-de/by-2-0© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
BremenCC BY 4.0© Landesamt GeoInformation Bremen (CC BY 4.0)
Hamburgdl-de/by-2-0© Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, dl-de/by-2-0
Hessendl-de/zero-2-0© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (dl-de/zero-2-0)
Mecklenburg-VorpommernCC BY 4.0© GeoBasis-DE/M-V (2026), CC BY 4.0
NiedersachsenCC BY 4.0© LGLN (2026), CC BY 4.0
Nordrhein-Westfalendl-de/zero-2-0© Geobasis NRW (dl-de/zero-2-0)
Rheinland-Pfalzdl-de/by-2-0© GeoBasis-DE/LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de
Saarlanddl-de/by-2-0© LVGL 2026, dl-de/by-2-0, www.lvgl.saarland.de
Sachsendl-de/by-2-0© Geodaten Sachsen, dl-de/by-2-0
Sachsen-Anhaltdl-de/by-2-0© GeoBasis-DE/LVermGeo ST, dl-de/by-2-0
Schleswig-HolsteinCC BY 4.0© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0
Thüringendl-de/by-2-0© GDI-Th, dl-de/by-2-0

Die Jahresangabe in manchen Vermerken bezeichnet das Jahr des Datenbezugs, nicht das laufende Jahr. Wer Daten aus 2024 verwendet, schreibt 2024.

Die Lücke: Bayern

Bayern öffnet seine Geobasisdaten schrittweise, die Flurstücksgeometrien gehören aber bislang nicht dazu. In der Flurkarte bleibt der Freistaat deshalb ohne Grenzen — nicht, weil wir ihn ausgelassen hätten, sondern weil es keinen offenen Dienst gibt, aus dem sich die Geometrien beziehen ließen. Wer dort ein Flurstück nachschlagen will, kommt am BayernAtlas beziehungsweise am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nicht vorbei.

Wohin der Vermerk gehört

Beide Namensnennungs-Lizenzen wollen den Vermerk bei den Daten. Praktisch heißt das:

  • Auf dem Plan — in der Legende oder als Fußzeile am Blattrand, so wie eine Maßstabsangabe.
  • In der Publikation — im Bildnachweis der Abbildung, nicht im Impressum der Website.
  • In der Datei — bei GeoJSON oder Shapefile in den Metadaten beziehungsweise einer beiliegenden Textdatei.

Das Impressum ist der falsche Ort: Wer die Abbildung weitergibt, gibt das Impressum nicht mit.

Häufige Fragen

Darf ich die Daten kommerziell verwenden?

Ja, alle drei Lizenzen erlauben die kommerzielle Nutzung ausdrücklich. Bei dl-de/by-2-0 und CC BY 4.0 muss der Quellenvermerk mit.

Muss ich den Vermerk auch bei abgeleiteten Darstellungen führen?

Ja. Ein Schwarzplan aus amtlichen Gebäudeumringen ist eine Bearbeitung. CC BY 4.0 verlangt zusätzlich einen Hinweis darauf, dass verändert wurde.

Was ist mit OpenStreetMap?

OSM steht unter der ODbL. Die verlangt neben der Namensnennung, dass abgeleitete Datenbanken unter derselben Lizenz weitergegeben werden. Für eine Abbildung greift das nicht, für einen weitergegebenen Datensatz schon — der wesentliche Unterschied zu den Datenlizenzen Deutschland.

Ändern sich die Lizenzen?

Ja, meist in Richtung offener. Mehrere Länder sind in den letzten Jahren von Entgelten auf dl-de/by und weiter auf dl-de/zero gewechselt. Maßgeblich ist die Bedingung zum Zeitpunkt des Datenbezugs.

Wenn es schneller gehen soll

Sechzehn Portale, drei Lizenzen und ein Land ohne offene Daten — für ein einzelnes Projekt ist das ein überschaubarer Aufwand, für den zehnten Wettbewerb im Jahr nicht mehr. Unsere freien Umrisse decken Städte, Länder und Kontinente ab, und die fertigen Schwarz- und Lagepläne liefern den baulichen Bestand als PDF, DXF und DWG — mit getrennten Ebenen und geklärter Lizenz.

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