Abstandsflächen in Hamburg
In Hamburg beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 2,5 m. Maßgeblich ist § 6 HBauO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.
Stand 08/2026
Die Maße
Was § 6 HBauO vorschreibt
| Faktor im Regelfall | 0,4 H |
|---|---|
| Mindesttiefe | 2,5 m |
| Gewerbe- und Industriegebiet | 0,2 H – mindestens 2,50 m; an Grenzen zu anders genutzten Baugebieten bleibt es bei 0,4 H |
| Kerngebiet | keine eigene Regel – es bleibt beim Regelfaktor |
| Dachanrechnung | Dachflächen unter 70° Neigung werden zu einem Drittel angerechnet, ab 70° voll. Eine Zwischenstufe bei 45° gibt es nicht. |
Selbst nachrechnen
Abstandsflächen in Hamburg berechnen
Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 6 HBauO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.
Nach § 6 HBauO
Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 2,87 m, eingehalten sind 3,00 m.
Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.
Nachgerechnet
Rechenbeispiele im Überblick
Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 2,5 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.
| Wandhöhe H | Rechnung | Tiefe der Abstandsfläche |
|---|---|---|
| 3 m | 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift | 2,5 m |
| 4,5 m | 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift | 2,5 m |
| 6,5 m | 0,4 × 6,5 = 2,6 m | 2,6 m |
| 9 m | 0,4 × 9 = 3,6 m | 3,6 m |
| 12 m | 0,4 × 12 = 4,8 m | 4,8 m |
Grenzbebauung
Was in Hamburg ohne Abstandsfläche an die Grenze darf
Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.
| Höhe | 3 m |
|---|---|
| Länge je Grenze | 9 m |
| Gesamtlänge an allen Grenzen | 15 m |
| Zusätzliche Bedingungen | mittlere Wandhöhe |
| Aufenthaltsräume und Feuerstätten | Aufenthaltsräume und Feuerstätten ausgeschlossen |
Im Vergleich
Was in Hamburg anders ist
Mindesttiefe 2,50 m statt der bundesweit üblichen 3 m – in dichter Bebauung der entscheidende halbe Meter.
Zur Dachanrechnung: Dachflächen unter 70° Neigung werden zu einem Drittel angerechnet, ab 70° voll. Eine Zwischenstufe bei 45° gibt es nicht. Diese Systematik teilen 6 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.
Alle 16 Bundesländer im Vergleich →Grenzen dieser Angaben
Was hier nicht steht
Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.
Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.
Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.
Fundstelle
Nachlesen
Hamburgische Bauordnung, § 6 HBauO. Letzte Änderung: HBauO vom 06.01.2025, in Kraft 01.01.2026.
HBauO 2025, Lesefassung der Stadt Hamburg (nichtamtliche Lesefassung (PDF))
Andere Bundesländer
Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo
- Baden-Württemberg 0,4 H · 2,5 m
- Bayern 0,4 H · 3 m
- Berlin 0,4 H · 3 m
- Brandenburg 0,4 H · 3 m
- Bremen 0,4 H · 3 m
- Hessen 0,4 H · 2,5 m
- Mecklenburg-Vorpommern 0,4 H · 3 m
- Niedersachsen 0,4 H · 3 m
- Nordrhein-Westfalen 0,4 H · 3 m
- Rheinland-Pfalz 0,4 H · 3 m
- Saarland 0,4 H · 3 m
- Sachsen 0,4 H · 3 m
- Sachsen-Anhalt 0,4 H · 3 m
- Schleswig-Holstein 0,4 H · 3 m
- Thüringen 0,4 H · 3 m