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§ 6 BauO NRW 2018

Abstandsflächen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m. Maßgeblich ist § 6 BauO NRW 2018. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.

0,4 H · min. 3 m
Stand 08/2026

Die Maße

Was § 6 BauO NRW 2018 vorschreibt

Faktor im Regelfall 0,4 H
Mindesttiefe 3 m
Gewerbe- und Industriegebiet 0,2 H
Kerngebiet 0,25 H – zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen gilt in Kerngebieten und urbanen Gebieten 0,2 H
Dachanrechnung Dachflächen über 70° Neigung werden voll auf H angerechnet, Dachflächen über 45° zu einem Drittel. Das ist die Formel, die Ratgeber meist für ganz Deutschland behaupten – sie gilt in vier Ländern.
Sonderregel Wohngebäude 3 m genügen für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen.

Selbst nachrechnen

Abstandsflächen in Nordrhein-Westfalen berechnen

Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 6 BauO NRW 2018 mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.

Grenze

Nach § 6 BauO NRW 2018

6,00 m
35 °
10,00 m
3,00 m
Firsthöhe über Traufe 3,50 m
davon angerechnet 0,00 m
maßgebliche Höhe H 6,00 m
erforderliche Tiefe 3,00 m

Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 3,00 m, eingehalten sind 3,00 m.

Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.

Nachgerechnet

Rechenbeispiele im Überblick

Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 3 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.

Wandhöhe H Rechnung Tiefe der Abstandsfläche
3 m 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift 3 m
4,5 m 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift 3 m
6,5 m 0,4 × 6,5 = 2,6 m → Mindesttiefe greift 3 m
9 m 0,4 × 9 = 3,6 m 3,6 m
12 m 0,4 × 12 = 4,8 m 4,8 m

Grenzbebauung

Was in Nordrhein-Westfalen ohne Abstandsfläche an die Grenze darf

Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.

Höhe 3 m
Länge je Grenze 9 m
Gesamtlänge an allen Grenzen 18 m
Zusätzliche Bedingungen seit 01.01.2024 18 m statt 15 m gesamt. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume gilt zusätzlich eine Grenze von 30 m³ Brutto-Rauminhalt – für Garagen gilt sie nicht.
Aufenthaltsräume und Feuerstätten Aufenthaltsräume ausgeschlossen; Feuerstätten bis 28 kW und Wärmepumpen sind ausdrücklich zulässig

Im Vergleich

Was in Nordrhein-Westfalen anders ist

Das einzige Land mit einem festen Kerngebietsfaktor von 0,25 H. Wer diesen Wert der Musterbauordnung zuschreibt, zitiert falsch – die MBO kennt keine Kerngebietsregel. Und als einziges Land nennt NRW Wärmepumpen an der Grenze ausdrücklich zulässig.

Zur Dachanrechnung: Dachflächen über 70° Neigung werden voll auf H angerechnet, Dachflächen über 45° zu einem Drittel. Das ist die Formel, die Ratgeber meist für ganz Deutschland behaupten – sie gilt in vier Ländern. Diese Systematik teilen 4 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.

Alle 16 Bundesländer im Vergleich →

Grenzen dieser Angaben

Was hier nicht steht

Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.

Fundstelle

Nachlesen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 6 BauO NRW 2018. Letzte Änderung: Änderung vom 21.07.2026, GV. NRW. S. 537, in Kraft 01.09.2026 (Absätze 5 und 8 unverändert).

BauO NRW bei recht.nrw.de (Gesetzestext)

Andere Bundesländer

Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo

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