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§ 8 LBauO

Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m. Maßgeblich ist § 8 LBauO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.

0,4 H · min. 3 m
Stand 08/2026

Die Maße

Was § 8 LBauO vorschreibt

Faktor im Regelfall 0,4 H
Mindesttiefe 3 m
Gewerbe- und Industriegebiet 0,25 H
Kerngebiet in Kerngebieten steht es im Ermessen der Behörde, weniger als 0,4 H zuzulassen
Dachanrechnung Dachflächen über 70° Neigung werden voll auf H angerechnet, Dachflächen über 45° zu einem Drittel. Das ist die Formel, die Ratgeber meist für ganz Deutschland behaupten – sie gilt in vier Ländern. ein Giebeldreieck von 8 m × 4 m bleibt außer Betracht.

Selbst nachrechnen

Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz berechnen

Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 8 LBauO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.

Grenze

Nach § 8 LBauO

6,00 m
35 °
10,00 m
3,00 m
Firsthöhe über Traufe 3,50 m
davon angerechnet 0,00 m
maßgebliche Höhe H 6,00 m
erforderliche Tiefe 3,00 m

Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 3,00 m, eingehalten sind 3,00 m.

Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.

Nachgerechnet

Rechenbeispiele im Überblick

Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 3 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.

Wandhöhe H Rechnung Tiefe der Abstandsfläche
3 m 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift 3 m
4,5 m 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift 3 m
6,5 m 0,4 × 6,5 = 2,6 m → Mindesttiefe greift 3 m
9 m 0,4 × 9 = 3,6 m 3,6 m
12 m 0,4 × 12 = 4,8 m 4,8 m

Grenzbebauung

Was in Rheinland-Pfalz ohne Abstandsfläche an die Grenze darf

Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.

Höhe 3,2 m
Länge je Grenze 12 m
Gesamtlänge an allen Grenzen 18 m
Zusätzliche Bedingungen 3,20 m mittlere Wandhöhe und 12 m je Grenze – beides großzügiger als in den meisten Ländern. Die 18 m gesamt sind nicht nachbarschützend. Dachneigung zur Grenze höchstens 45°, Giebel an der Grenze höchstens 4 m; das Privileg reicht bis 3 m Grenzabstand.
Aufenthaltsräume und Feuerstätten Aufenthaltsräume und Feuerstätten ausgeschlossen

Im Vergleich

Was in Rheinland-Pfalz anders ist

Der Gewerbefaktor ist 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – und die Grenzbebauung ist mit 3,20 m Höhe und 12 m je Grenze die großzügigste im Bund.

Zur Dachanrechnung: Dachflächen über 70° Neigung werden voll auf H angerechnet, Dachflächen über 45° zu einem Drittel. Das ist die Formel, die Ratgeber meist für ganz Deutschland behaupten – sie gilt in vier Ländern. Diese Systematik teilen 4 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.

Alle 16 Bundesländer im Vergleich →

Grenzen dieser Angaben

Was hier nicht steht

Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.

Fundstelle

Nachlesen

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, § 8 LBauO. Letzte Änderung: Änderung vom 22.09.2025, GVBl. S. 549, in Kraft 01.11.2025.

Synopse zur LBauO Rheinland-Pfalz (Synopse des Ministeriums (PDF))

Andere Bundesländer

Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo

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