Abstandsflächen in Sachsen
In Sachsen beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m. Maßgeblich ist § 6 SächsBO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.
Stand 08/2026
Die Maße
Was § 6 SächsBO vorschreibt
| Faktor im Regelfall | 0,4 H |
|---|---|
| Mindesttiefe | 3 m |
| Gewerbe- und Industriegebiet | 0,2 H |
| Kerngebiet | keine eigene Regel – es bleibt beim Regelfaktor |
| Dachanrechnung | Dachflächen unter 70° Neigung werden zu einem Drittel angerechnet, ab 70° voll. Eine Zwischenstufe bei 45° gibt es nicht. eine 45°-Stufe kennt Sachsen nicht. |
| Sonderregel Wohngebäude | 3 m genügen für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen. Für Windenergieanlagen im Außenbereich gilt 0,1 H. |
Selbst nachrechnen
Abstandsflächen in Sachsen berechnen
Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 6 SächsBO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.
Nach § 6 SächsBO
Die Abstandsfläche liegt vollständig auf dem Grundstück. Erforderlich sind 3,00 m, eingehalten sind 3,00 m.
Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.
Nachgerechnet
Rechenbeispiele im Überblick
Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 3 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.
| Wandhöhe H | Rechnung | Tiefe der Abstandsfläche |
|---|---|---|
| 3 m | 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 4,5 m | 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 6,5 m | 0,4 × 6,5 = 2,6 m → Mindesttiefe greift | 3 m |
| 9 m | 0,4 × 9 = 3,6 m | 3,6 m |
| 12 m | 0,4 × 12 = 4,8 m | 4,8 m |
Grenzbebauung
Was in Sachsen ohne Abstandsfläche an die Grenze darf
Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.
| Höhe | 3 m |
|---|---|
| Länge je Grenze | 9 m |
| Gesamtlänge an allen Grenzen | 15 m |
| Zusätzliche Bedingungen | mittlere Wandhöhe; Garagen einschließlich Abstellraum sind ausdrücklich erfasst, Wärmepumpen ausdrücklich nicht |
| Aufenthaltsräume und Feuerstätten | Aufenthaltsräume und Feuerstätten ausgeschlossen |
Im Vergleich
Was in Sachsen anders ist
Sachsen nennt Wärmepumpen an der Grenze ausdrücklich als nicht privilegiert – das genaue Gegenteil der NRW-Regelung. Wer eine Wärmepumpe an die Grenze setzen will, muss also wissen, in welchem Land er steht.
Zur Dachanrechnung: Dachflächen unter 70° Neigung werden zu einem Drittel angerechnet, ab 70° voll. Eine Zwischenstufe bei 45° gibt es nicht. Diese Systematik teilen 6 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.
Alle 16 Bundesländer im Vergleich →Grenzen dieser Angaben
Was hier nicht steht
Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.
Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.
Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.
Fundstelle
Nachlesen
Sächsische Bauordnung, § 6 SächsBO. Letzte Änderung: Änderung vom 01.03.2024, SächsGVBl. S. 169.
SächsBO bei REVOSax (Gesetzestext)
Andere Bundesländer
Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo
- Baden-Württemberg 0,4 H · 2,5 m
- Bayern 0,4 H · 3 m
- Berlin 0,4 H · 3 m
- Brandenburg 0,4 H · 3 m
- Bremen 0,4 H · 3 m
- Hamburg 0,4 H · 2,5 m
- Hessen 0,4 H · 2,5 m
- Mecklenburg-Vorpommern 0,4 H · 3 m
- Niedersachsen 0,4 H · 3 m
- Nordrhein-Westfalen 0,4 H · 3 m
- Rheinland-Pfalz 0,4 H · 3 m
- Saarland 0,4 H · 3 m
- Sachsen-Anhalt 0,4 H · 3 m
- Schleswig-Holstein 0,4 H · 3 m
- Thüringen 0,4 H · 3 m