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§ 6 ThürBO

Abstandsflächen in Thüringen

In Thüringen beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m. Maßgeblich ist § 6 ThürBO. H ist die Wandhöhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt mit der Dachhaut.

0,4 H · min. 3 m
Stand 08/2026

Die Maße

Was § 6 ThürBO vorschreibt

Faktor im Regelfall 0,4 H
Mindesttiefe 3 m
Gewerbe- und Industriegebiet 0,2 H – gilt auch für gewerbeähnliche Sondergebiete
Kerngebiet keine eigene Regel – es bleibt beim Regelfaktor
Dachanrechnung Das Land kennt keine anteilige Dachanrechnung. Die Wandhöhe H wird stattdessen unmittelbar an der Dachhaut bzw. abschnittsweise ermittelt. H wird lotrecht von jedem Punkt der Wandoberkante oder der Dachhaut ermittelt.
Sonderregel Wohngebäude 3 m genügen für ALLE Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen – nicht nur für Wohngebäude.

Selbst nachrechnen

Abstandsflächen in Thüringen berechnen

Traufhöhe, Dachneigung, Gebäudetiefe und Grenzabstand einstellen – die erforderliche Tiefe rechnet sich nach § 6 ThürBO mit. Besonders sichtbar wird dabei die Dachanrechnung: dasselbe Haus ergibt in den 16 Ländern verschiedene Höhen H.

Grenze

Nach § 6 ThürBO

6,00 m
35 °
10,00 m
3,00 m
Firsthöhe über Traufe 3,50 m
davon angerechnet 3,50 m
maßgebliche Höhe H 9,50 m
erforderliche Tiefe 3,80 m

Die Abstandsfläche ragt 0,80 m über die Grenze. Erforderlich wären 3,80 m, eingehalten sind 3,00 m.

Angenommen ist ein symmetrisches Satteldach und ebenes Gelände. Die Angabe ist geometrisch, keine Aussage über die Zulässigkeit: eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können andere Maße festsetzen.

Nachgerechnet

Rechenbeispiele im Überblick

Tiefe = 0,4 × H, aber nie weniger als 3 m. Die Werte gelten für eine Wand im Regelfall; für Gewerbegebiete, Kerngebiete und privilegierte Grenzbauten gelten die Zahlen oben und unten.

Wandhöhe H Rechnung Tiefe der Abstandsfläche
3 m 0,4 × 3 = 1,2 m → Mindesttiefe greift 3 m
4,5 m 0,4 × 4,5 = 1,8 m → Mindesttiefe greift 3 m
6,5 m 0,4 × 6,5 = 2,6 m → Mindesttiefe greift 3 m
9 m 0,4 × 9 = 3,6 m 3,6 m
12 m 0,4 × 12 = 4,8 m 4,8 m

Grenzbebauung

Was in Thüringen ohne Abstandsfläche an die Grenze darf

Garagen, Carports und Gartenhäuser dürfen unter engen Voraussetzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Die Maße dafür sind in jedem Land andere.

Höhe 3 m
Länge je Grenze 9 m
Gesamtlänge an allen Grenzen 18 m
Zusätzliche Bedingungen die Grenzbebauung steht in § 6 Abs. 7, nicht wie sonst in Abs. 8. Die 18 m fassen die Nummern 1, 2 und 4 zusammen. Dächer bis 45° erzeugen im Grenzfall keine Abstandsfläche; Terrassen bis 1 m sind privilegiert.
Aufenthaltsräume und Feuerstätten Aufenthaltsräume und Feuerstätten ausgeschlossen

Im Vergleich

Was in Thüringen anders ist

Die 3-Meter-Regel gilt für alle Gebäude, nicht nur für Wohngebäude – Thüringen ist damit bei Nebengebäuden großzügiger als jedes andere Land.

Zur Dachanrechnung: Das Land kennt keine anteilige Dachanrechnung. Die Wandhöhe H wird stattdessen unmittelbar an der Dachhaut bzw. abschnittsweise ermittelt. Diese Systematik teilen 4 der 16 Länder. Die in Ratgebern meist für ganz Deutschland behauptete Formel „über 70° voll, über 45° ein Drittel" gilt nur in vier.

Alle 16 Bundesländer im Vergleich →

Grenzen dieser Angaben

Was hier nicht steht

Diese Angaben geben die Landesbauordnung wieder. Eine örtliche Satzung, ein Bebauungsplan oder eine Baulast können abweichende Maße festsetzen – ein bundesweites Verzeichnis dieser Satzungen gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

Nicht behandelt sind außerdem: Festsetzungen im Bebauungsplan, eingetragene Baulasten, das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, Brandschutzabstände und die Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Und der häufigste Irrtum: Verfahrensfrei heißt nicht abstandsfrei. Ein Carport, für den kein Bauantrag nötig ist, muss die Abstandsflächen trotzdem einhalten.

Fundstelle

Nachlesen

Thüringer Bauordnung, § 6 ThürBO. Letzte Änderung: ThürBO vom 02.07.2024, GVBl. S. 298; Änderung vom 06.07.2026.

GVBl. Thüringen Nr. 9/2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt (PDF))

Andere Bundesländer

Abstandsflächen und Grenzbebauung anderswo

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